Meldung Arbeitsstunden 2024 und 2025

Grundlage: Beschluss der Jahreshauptversammlung vom 10. Juli 2014

Niedergeschrieben in der Ordnung für Arbeitsleistungen vom 01.02.2024 und vom 01.01.2025.

Jedes aktive Vereinsmitglied hat für Vereinsarbeiten im Kalenderjahr vergütungsfreie Arbeitsstunden zu leisten. Die Arbeitsleistung des Einzelnen kann auch von einem weiteren Familienmitglied erbracht werden. Die Anzahl der zu leistenden Arbeitsstunden 2024 beträgt für

  • Mitglieder der Breitensportgruppen mind. 4 Arbeitsstunden pro Jahr und für
  • Mitglieder der Turniersportgruppen mind. 7 Arbeitsstunden pro Jahr.

Für jede nicht geleistete Arbeitsstunde ist auf Anforderung pro Stunde 15,00 € an den Verein zu entrichten.

Die Anzahl der zu leistenden Arbeitsstunden 2025 beträgt für

  • Mitglieder der Sweet Butterflies, der Sweet Dancers und Crazy Dancers mind. 6 Arbeitsstunden pro Jahr
  • Mitglieder der Cool Dancers, Fancy Dancers und Stage Runners mind. 8 Arbeitsstunden pro Jahr und
  • Mitglieder der Turniersportgruppen mind. 10 Arbeitsstunden pro Jahr.

Für jede nicht geleistete Arbeitsstunde 2025 ist auf Anforderung pro Stunde 20,00 € an den Verein zu entrichten.

Über das unten stehende Formular können die geleisteten Arbeits- bzw. Helferstunden gemeldet werden. Die eingehenden Meldungen werden mit der zentralen Helferliste abgeglichen.

Die Arbeitsstunden sind für 2024 bis zum 31.01.2025 an den Verein zu melden, die Arbeitsstunden für 2025 spätestens bis zum 31.01.2026. Später eingehende Meldungen können nicht mehr berücksichtigt werden.