Grundlage: Beschluss der Jahreshauptversammlung vom 10. Juli 2014
Niedergeschrieben in der Ordnung für Arbeitsleistungen vom 01.01.2025.
Jedes aktive Vereinsmitglied hat für Vereinsarbeiten im Kalenderjahr vergütungsfreie Arbeitsstunden zu leisten. Die Arbeitsleistung des Einzelnen kann auch von einem weiteren Familienmitglied erbracht werden. Die Anzahl der zu leistenden Arbeitsstunden 2025 beträgt für
- Mitglieder der Sweet Butterflies, der Sweet Dancers und Crazy Dancers mind. 6 Arbeitsstunden pro Jahr
- Mitglieder der Cool Dancers, Fancy Dancers und Stage Runners mind. 8 Arbeitsstunden pro Jahr und
- Mitglieder der Turniersportgruppen mind. 10 Arbeitsstunden pro Jahr.
Bei Vereinseintritt nach dem 31.01.2025 beträgt die Anzahl der zu leistenden Arbeitsstunden für
- Mitglieder der Sweet Butterflies, Sweet Dancers, Crazy Dancers, Cool Dancers, Fancy Dancers und Stage Runners mind. 4 Arbeitsstunden
- Mitglieder der Turniersportgruppen mind. 6 Arbeitsstunden.
Für jede nicht geleistete Arbeitsstunde 2025 ist auf Anforderung pro Stunde 20,00 € an den Verein zu entrichten.
Über das unten stehende Formular können die geleisteten Arbeits- bzw. Helferstunden gemeldet werden. Die eingehenden Meldungen werden mit der zentralen Helferliste abgeglichen.
Die Arbeitsstunden für 2025 sind bis spätestens zum 31.01.2026 zu melden. Später eingehende Meldungen können nicht mehr berücksichtigt werden.